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Aufgabe:
Gaststättengewerbe Überwachung
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Abt. Gewerbeangelegenheiten
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
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Telefon
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+49 3904 479 2132
Fax
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+49 3904 479 2199
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Mit der Leitung eines Gaststättenbetriebes beauftragte Personen und dort Beschäftigte haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Überwachung des Gewerbes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.

Die mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen.

Auskunftspflichtige haben die Maßnahmen der Behörde zu dulden.




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