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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
Zuständigkeit
Rechts- und Ordnungsamt
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
Telefon
 : 
+49 3904 479 2101
Fax
 : 
+49 3904 479 2199
E-Mail
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Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.

Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.




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