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Hausgeburt anzeigen
Zuständigkeit
Standesamt
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
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+49 3904 479 2140
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+49 3904 479 2141
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Die Geburt eines Kindes müssen Sie der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.



[+ Frist

[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Ansprechpunkt

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Kosten
 

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