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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Zuständigkeit

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Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
  • der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Integrationsprojekte
  • Widerspruchsausschuss
  • Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen



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