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Auskunft aus dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe beantragen

Sie verfügen über eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe oder für erfahrene Gesellinnen oder Gesellen? Dann müssen Sie diese in die Handwerksrolle vor Aufnahme der Tätigkeit eintragen lassen.




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