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Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Geschäftszweck einer  Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft  bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.




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