Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Vaterschaftsanerkennung
Zuständigkeit
Standesamt
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
 : 
Telefon
 : 
+49 3904 479 2140
Telefon
 : 
+49 3904 479 2141
Telefon
 : 
+49 3904 479 2142
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden
Lage auf der Karte anzeigen

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.




[+ Rechtsgrundlage(n)
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst