Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Geburt anzeigen
Zuständigkeit
Standesamt
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
 : 
Telefon
 : 
+49 3904 479 2140
Telefon
 : 
+49 3904 479 2141
Telefon
 : 
+49 3904 479 2142
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden
Lage auf der Karte anzeigen

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.




[+ Frist

[+ Ansprechpunkt

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Kosten

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Hinweise (Besonderheiten)
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst