Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Bauamt
Stadt Haldensleben
Abt. Stadtplanung und Umwelt
Stadtplanung
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
Telefon
 : 
+49 3904 479 2330
E-Mail
 : 
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden
Lage auf der Karte anzeigen

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.




[+ Ansprechpunkt

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst