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Aufgabe:
Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Bauamt
Stadt Haldensleben
Abt. Stadtplanung und Umwelt
Stadtplanung
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
Telefon
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+49 3904 479 2330
E-Mail
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Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als »Geschützter Landschaftsbestandteil« in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.




[+ Rechtsgrundlage(n)

Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.



 

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