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Aufgabe:
Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Zuständigkeit
Rechts- und Ordnungsamt
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
Telefon
 : 
+49 3904 479 2101
Fax
 : 
+49 3904 479 2199
E-Mail
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Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.




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