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Saisonkennzeichen beantragen

Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.




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