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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Beglaubigung von Unterschriften
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
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EGVP Govello-ID
 : 
govello-1258628480528-000189645
Telefon
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+49 3904 479 2512
Fax
 : 
+49 3904 479 2599
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Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
  • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.



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